| Kenntinisse im Strahlenschutz nach Juni 2021 erworben oder aktualisiert? |
Die Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV) regelt den Betrieb von Röntgeneinrichtungen beispielsweise im Bereich der Heilkunde, Zahnheilkunde sowie in technischen Bereichen.
Zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten müssen Personen, die Röntgenstrahlung anwenden, die erforderliche Fachkunde bzw. die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen.
Bestandteil dieses Nachweises ist die Teilnahme an behördlich anerkannten Kursen im Strahlenschutz.
Die Kenntnisse im Strahlenschutz sind regelmäßig alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder einer anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahme zu aktualisieren. ( (§ 48 [1] Strahlenschutzverordnung).
- Spezielle zahnmedizinische Gerätekunde und Aufnahmetechniken
- Dosismessgrößen, Strahlenschutzeinrichtungen
- Strahlenschutz, Personal und Patienten
- Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Abnahmeprüfung, Konstanzprüfung Qualitätskriterien für Röntgenaufnahmen
- Radiologische Indikationen in der Praxis und Fallbeispiele
- Musterbefundung und Dokumentation
- Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen, schriftliche Prüfung
- Neue Entwicklungen und deren Anwedung, KI- Verordnung
Hinweis: Stornierungen 4 Wochen vor Kursbeginn sind kostenfrei, danach werden Ihnen 100 % der Kurskosten in Rechnung gestellt!